19 Mar
2003
19 Mar
'03
1:53 p.m.
Hallo KollegInnen! Ich hab da mal 'ne Frage: Wir haben hier in unserer Institutsbibliothek ein paar "Härtefälle" von Benutzern, die ausgeliehene Bücher trotz mündlicher und schriftlicher Mahnung - teilweise ist die Leihzeit über 1 Jahr überschritten - nicht zurückbringen. Adressen und Telefonnummern sind bekannt, die Benutzer erscheinen natürlich nicht mehr am Institut. Was kann man da machen und wie ist die rechtliche Lage? Für Anregungen bedankt sich Katharina Koop
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Katharina Koop