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Konzept für die berufliche Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten der Universitätsbibliothek Dortmund
Der Stellenwert der beruflichen Fort- und Weiterbildung im Berufsleben steigt ständig. Diese Entwicklung ist in den Bibliotheken nicht zuletzt dem Einsatz neuer Techniken und den vielfältigen neuen Anforderungen an ihr Dienstleistungsangebot zuzuschreiben. Dies erfordert berufslebenslanges Lernen. Die Lernprozesse und die Zeit, die dafür aufgewendet werden muß, gehören gleichrangig zu den sonst üblichen Dienstaufgaben. Unabhängig von den hier genannten beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besteht für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit der Teilnahme an sonstigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch Sonderurlaub (für Beamte und Beamtinnen) und durch Arbeitsbefreiung gemäß §52 Abs.3 BAT und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes NRW (für Angestellte). Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist angehalten, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Es wird angestrebt, daß jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin mindestens einmal alle 2 Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen kann. Beurlaubte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können an allen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und werden darüber informiert. Ggf. werden gesonderte Wiedereingliederungsmaßnahmen angeboten. Entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sind die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und die Häufigkeit der Teilnahme daran differenziert zu betrachten. So erfordern die Aufgaben des höheren Dienstes sowohl die fachspezifische als auch die bibliothekarische Fort- und Weiterbildung, so daß sich daraus ein quantitativ größerer Fortbildungsbedarf ergibt, z.B. durch Teilnahme an entsprechenden Fachvorträgen innerhalb der Universität Dortmund. Der Fort- und Weiterbildungsbedarf im höheren, gehobenen und mittleren Dienst ist ausgerichtet sowohl an den arbeitsplatzbezogenen Aufgaben als auch am Aufgabenbereich der jeweiligen Bibliotheksabteilung und neuen Aufgaben, die auf die Bibliothek allgemein zukommen. Die Angebote sind an zentraler Stelle ausgelegt. Eine AG Fortbildung legt die grundsätzlichen Ziele für die beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eines jeden Jahres nach entsprechender Auswertung der im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung innerhalb der Bibliothek fest. Die Konzeption, Organisation, Koordination und ggf. Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen erfolgt durch die Fort- und Weiterbildungsstelle in der Bibliothek. Maßnahmen dieser Art beziehen sich auf:
Dazu gehören:
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