Hallo!
Die Gebührenordnung der BTH – „Die Gebühren werden erhoben gemäß der
Gebührenordnung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen für die Bibliotheken der Hochschule vom 10.10.2010
nach
§ 30 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ - bezieht sich auf § 30 Hochschulgesetzt NRW vom 31.10.2006, was in der Zwischenzeit geändert wurde.
In der Neufassung vom HG vom 18.12.2012 ist der „Kann-Erlass“ – „Das Ministerium kann im Einvernehmen mit dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung die Hochschulen ermächtigen,
durch eigene Gebührenordnungen Gebührentatbestände, Gebührensätze sowie Ermäßigungs-und Erlasstatbestände zu regeln“ - jetzt in § 29.
Vielleicht ist das u.a. ein Grund zur Neubearbeitung der Gebührenordnung …
Informiert worden ist darüber nicht, genauso wenig wie im Jahr 2010, als es für gut 10 Monate keine gültige Gebührenordnung gab. Damals u.a. mit der Aussage „man wolle keine
schlafenden Hunde wecken“ …
Abgesehen davon dürfen nur Institutsbibliotheken, die eine in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH veröffentliche Bibliotheksordnung haben, worin sich auf entsprechenden
Verordnungen zur Gebührenerhebung bezogen werden muss, auch Säumnis- und Verwaltungsgebühren erheben.
Beste Grüße
Katharina Koop