Liebe Kolleginnen,
Da ich aus der bisherigen Diskussion den Eindruck habe, dass insbesondere im
Hinblick auf die Bibliothekskommission ein paar Unklarheiten bestehen, ein paar
Anmerkungen:
Die "Kommission für die Hochschulbibliothek" (Rektoratskommission nach § 30 des
noch geltenden Hochschulgesetzes, im folgenden als "Bibliothekskommission"
bezeichnet) hat beratende Funktion für das Rektorat in Bezug auf die
Hochschulbibliothek und das Bibliothekswesen der RWTH, d.h. sie kann zwar
Anregungen und Empfehlungen an die Hochschulleitung geben (was die dann damit
anfängt, ist eine andere Sache), hat aber keinerlei Entscheidungsbefugnis.
Die Mitglieder der Bibliothekskommission setzen sich (wie die aller anderer
Hochschulgremien - genaueres ist in der Grundordnung der RWTH nachzulesen!)
aus von den jeweiligen Gruppen (Professoren, WM, NWM und Studenten im Verhältnis
8:4:2:2) gewählten Vertretern zusammen. (Die Hochschulbibliothek ist ständiger Gast
der Sitzungen, hat aber kein Stimmrecht.)
D.h. aber, in der Bibliothekskommission könnten theoretisch - so sie denn von der
zentralen Gruppenvertretung der NWM als VertreterInnen in diese Kommission gewählt
würden - auch eine Sekretärin oder ein technischer Angestellter sitzen. Dass mit Frau
Lutter und mir Bibliothekare als Vertreter der NWM in dieser Kommission sitzen, ist
zwar sinnvoll, aber keine unbedingte Notwendigkeit.
Frau Lutter und ich sind in dieser Kommission also nicht die Vertretung der
Institutsbibliotheken, sondern die Vertretung für die Gruppe der NWM und als solche
verpflichtet, der Zentralen Gruppenvertretung Bericht zu erstatten, nicht dem OPL.
Da wir es aber für wichtig erachteten, den Kreis der Institutsbibliotheken zuerst einmal
über die anstehenden Überlegungen der Hauptbibliothek über ein Bibliothekskonzept zu
unterrichten (und die Zeit wegen der Terminvorstellungen der Hochschulbibliothek
etwas drängte), haben wir die Diskussion in der letzten OPL-Sitzung angestoßen. Diese
Diskussion hatte zuerst einmal den Zweck, den dort vertretenen Institutsbibliotheken
Gelegenheit zu geben, zu einer Einschätzung zu kommen, ob eine
Mitgestaltungsmöglichkeit bei einem Bibliothekskonzept von unserer Seite überhaupt
erwünscht ist, um dann der Hochschulbibliothek bereits im Vorfeld zu deren Konzept-
Erarbeitung signalisieren zu können, dass wir erwarten, an der Erarbeitung beteiligt zu
werden, da unsere Arbeitsbereiche schließlich davon betroffen sind.
Das Gespräch mit Frau Dr. Eich diente erst einmal dazu, unsere Erwartung bezüglich
einer Beteiligung an der Konzepterarbeitung deutlich zu machen; mit der inhaltlichen
Diskussion, wie dieses Konzept aussehen könnte, haben wir auf der letzten OPL-
Sitzung ja gerade erst mal begonnen, die müßte natürlich zuerst einmal in unserem
Kreis fortgesetzt werden.
Wünschenswert wäre natürlich, wenn sich alle Mitglieder des OPL-Kreises im Rahmen
der gemeinsamen Sitzungen an der weiteren Diskussion beteiligen würden, denn dann
wäre auch gewährleistet, dass wir im Idealfall zu einer gemeinsamen Stellungnahme
kommen könnten; aber auch wenn das nicht der Fall sein sollte, würden sich in der
Diskussion doch Punkte herauskristallisieren, die nach unserer Einschätzung bei der
Erarbeitung eines Konzeptes unbedingt Berücksichtigung finden sollten. Es wäre auf
jeden Fall eine Möglichkeit, auf geplante Veränderungen Einfluß nehmen zu können -
wie die Zusammenarbeit mit der Hochschulbibliothek in der Praxis konkret aussehen
könnte, müßten wir uns dann ebenfalls überlegen.
Zwei generelle Fragen habe ich aber noch - vor allem im Zusammenhang mit den
letzten beiden Passagen im Brief von Frau Eschenbach-Thomas, die beklagt, dass die
Meinungen der anderen OPL-Teilnehmer zu diesem wichtigen Thema nicht evaluiert
wurden:
Wie soll die Meinung der OPL-Teilnehmer zu einem Thema evaluiert werden, wenn
nicht auf den gemeinsamen Sitzungen und über die mailing-Liste - vor allem, wenn
etwas kurzfristig wegen Termindruck auf die Tagesordnung gesetzt werden muss?
Frau Eschenbach-Thomas schreibt weiterhin:
"Wenn die in der Sitzung anwesenden Kolleginnen mit dem Konzept der
Vereinheitlichung einverstanden sind und drei Personen aus ihrem Kreis beauftragen,
dies der BTH vorzulegen und ihre Mitarbeit anzubieten, so kann dies auch nur für diese
anwesenden Vertreterinnen und ihre Institutsbibliotheken gelten."
Nichts anderes war diesmal der Fall - aber damit stellt sich natürlich für mich
zwangsläufig die Frage, wann gelten Beschlüsse, die auf den OPL-Sitzungen gefaßt
werden, als "Beschlüssse des OPL-Kreises" (ab einer bestimmten Teilnehmerzahl?
Dann sollten wir aber alle mal kräftig über die Teilnahme an den Sitzungen
nachdenken....) und wann nur als "Beschluß der bei der Sitzung anwesenden
TeilnehmerInnen", der für andere OPL-Mitglieder - da bei dieser Sitzung nicht
anwesend - irrelevant ist?
In der Hoffnung auf eine weitere angeregte Diskussion,
Schöne Grüße,
Christel Posenauer
Christel Posenauer
Fachbereichsbibliothek Wirtschaftswissenschaften
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