FYI, Cornelia Lutter -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: eschenbach@bth.rwth-aachen.de [mailto:eschenbach@bth.rwth-aachen.de] Gesendet: Donnerstag, 15. November 2007 12:07 An: Undisclosed recipients: Betreff: Neue Rechtsbehelfsbelehrung bei gebührenrechtlichen Verfahren Sehr geehrte Damen und Herren, am 1.11.2007 ist das "Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 in Kraft getreten. http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=10427&vd_back =N Sofern Sie im Rahmen ihrer Institutsbibliothek gebührenrechtliche Verfahren (z.B. Mahnverfahren) einsetzen, muss auf dieses neue Gesetz verwiesen werden. Des weiteren finden Sie einen Formulierungsvorschlag für eine neue Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie bei Ihren Mahnverfahren einsetzen können. Formulierungsvorschlag für die Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Kasernenstr. 25, 52064 Aachen, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bei schriftlicher Einreichung der Klage sollen ihr 2 Abschriften beigefügt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so wird dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden. HINWEIS: Bitte beachten Sie die Änderung des Rechtsweges! Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in einigen Rechtsgebieten zum 1. November 2007 abgeschafft worden. In studentischen Angelegenheiten gilt dies für alle einschreibungs- und zulassungsrechtlichen sowie für gebührenrechtliche Verfahren. Ausgenommen sind prüfungsrechtliche Angelegenheiten, in denen weiterhin ein Widerspruch eingelegt werden kann. mit freundlichen Grüßen R.Eschenbach -- Dipl.-Bibl. Cornelia Lutter, M.A. Geologisches Institut Aachen - GIA - Bibliothek - Wuellnerstr. 2 52062 Aachen Fon: + 49 (0)241-80-95734 Fax: + 49 (0)241-80-92151 Mail: lutter@geol.rwth-aachen.de http://www.geol.rwth-aachen.de