Liebe Kolleginnen und Kollegen,
danke für die ersten Antworten. Damit es nicht zu
Mißverständnissen kommt, möchte ich anhand einer Zusendung kurz
eine Erläuterung nachschieben:
das Vorgehen: Vorleistung/Umbuchung
ist laut meinen bisherigen Erfahrungen sehr umständlich und
führt bei uns jährlich zu Verwirrungen.
Man muss unterscheiden zwischen den Vorgängen, wo die UB in
Vorleistung geht, weil ein Konsortialvertrag Grundlage ist oder weil
Zeitschriftenpakete beim Verlag abonniert wurden, die Kosten sparen.
Zwei unserer 'Nature'-Ableger-Lizenzen laufen über so ein Konsortium
(ähm, war mal GASCO ... weiss nicht, ob das noch stimmt), in dem
eben die UB Vertragspartner ist und einer unserer
Elsevier-Zeitschriften ist in einem Paket der UB enthalten. In
beiden Fällen können wir natürlich keine direkten Rechnungen
bekommen, weil wir Teilbeträge großer Gesamtrechnungen erstatten. Da
geht die Zusammenarbeit mit der UB gar nicht anders und wird auch
nicht von uns moniert, sondern begrüßt.
Daher würde ich auf jeden Fall das Prozedere Direktbezahlung,
wie bei den Print Abos bevorzugen insb., wenn zum E-Only-Abo der
Prof. die Print-Version zusätzlich haben möchte.
Das ist ja der springende Punkt, dass diese Regelung nur bei e-only
Bezug angewandt wird. Alle Print-Abos, die zusätzlich die
elektronische Form bereitstellt, fällt da nicht drunter. Wir haben
bisher aus Archiv-Gründen immer Print-Bezug mit haben wollen und
auch alle Rechnungen selbst bearbeitet, aber ein Verlag hat Print
eingestellt und ein Neuabo wird auch nur noch elektronisch
bereitgestellt. Und da ich denke, dass die Verlage dies mehr und
mehr nur noch so anbieten werden - zumindest im
naturwissenschaftelichen Bereich - wollte ich rechtzeitig ein
Meinungsbild erfragen.
Viele Grüsse
Irmgard Cleven
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