Liebe Frau Lübben, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist mir unbekannt und ich bin mir auch recht sicher, dass es darüber seitens der BTH keine offizielle Verlautbarung oder Hinweis gegeben hat. (Würde ich zur Polemik neigen, würde ich jetzt sagen 'wieso auch, für die BTH sind die Institute doch nur vage existent und selbst wenn ihnen schon mal die Existenz bewußt wird, sieht man keine Notwendigkeit zur Kommunikation' ... ) Da bin ich doch mal gespannt, was Herr Eschenbach dazu sagt :-D Viele Grüsse Irmgard Cleven Am 19.06.2013 13:53, schrieb gluebben+lbw.rwth-aachen.de:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben einen Benutzer, der einige Bücher oder zumindest den Gegenwert ersetzen muss. In solchen Fällen wird lt. Gebührenordnung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen für die Bibliotheken der Hochschule vom 10.10.2010 eine Veraltungsgebühr von 25 Euro pro Buch fällig.
Die Rechtsabteilung, die diesen Fall bearbeitet, teil uns jetzt mit, dass die Verwaltungsgebühr nicht erhoben wird, weil "...es ist unstrittig, dass die Gebühren danach erhoben werden dürfen, jedoch hat das Verwaltungsgericht jüngst in einem Rechtsstreitverfahren die Rechtmäßigkeit unserer Gebührenordnung angezweifelt uns den dringenden Rat gegeben, die Gebührenordnung zu überarbeiten und im Hinblick auf die Gebührensätze zu überprüfen. Näheres hierzu kann Herr Eschenbach Ihnen mitteilen.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird der Punkt sicher seitens des Gerichts wieder thematisiert werden."
Für mich ist das neu oder habe ich da etwas nicht mitbekommen? Sonst würde ich gern Herrn Eschenbach fragen, falls das nicht bekannt ist.
Viele Grüße
Gudrun Lübben
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Gudrun Lübben
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