
Liebe Kollegen/innen, mittlerweile sind umfangreiche Listen zu mir gelangt, die besagen, dass die Ausbildungsnachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Ich denke, dass das Verfahren, dass diese Nachweise im RZ vorgelegt werden, nicht unbedingt praxisgerecht ist. Es artet aus in eine Massenkontrolle, die eigentlich unser Ziel weit verfehlt. Aus aktuellem Anlass, d.h. Weggang von Herrn Dr. Hoffmann, und dem daraus resultierenden Personalengpass möchte ich folgende Vorgehensweise vorschlagen: 1. Ab Monat Oktober 02 wird auf die Vorlage der Ausbildungsnachweise im RZ verzichtet. 2. Die Ausbildungsnachweise sind trotzdem konsequent weiter zu führen und aufzubewahren und dem Betreuer monatlich vorzulegen. 3. Duch das RZ (nach Klärung der Personalsituation) werden in regelmäßigen Abständen institutsweise die Ausbildungsnachweise durchgesehen. 4. Im Einzelfall steht natürlich im RZ jemand als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung. Ich bitte Sie um kurze Stellungnahme, ob wir künftig so verfahren sollten, oder ob es seitens der AK-Mitglieder evtl. andere Vorschläge gibt. Im Falle der postitiven Rückmeldung werde ich die Information der Betreuer/innen und Azubis übernehmen. Die Betreuer der externen Azubis (Firmen, FH, Klinikum) sollten sich abschließend äußern, ob eine Teilnahme am o.g. Verfahren gewünscht wird, da viele dieser Azubis die Nachweise nicht oder verspätet einreichen. Mit freundlichen Grüßen Petra Cohnen ---------------------------------------- Petra Cohnen Abt. 8.4, Berufsausbildung 52056 Aachen Tel. 0241 - 80 99379 Fax 0241 - 80 92121 Email: petra.cohnen@zhv.rwth-aachen.de Email Abteilung: ausbildung@zhv.rwth-aachen.de _______________________________________________ ArbeitskreisMATA mailing list ArbeitskreisMATA@lists.RWTH-Aachen.DE http://MailMan.RWTH-Aachen.DE/mailman/listinfo/arbeitskreismata

Liebe Kolleginnen und Kollegen Cohnen, Petra wrote:
Liebe Kollegen/innen, mittlerweile sind umfangreiche Listen zu mir gelangt, die besagen, dass die Ausbildungsnachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Ich denke, dass das Verfahren, dass diese Nachweise im RZ vorgelegt werden, nicht unbedingt praxisgerecht ist. Es artet aus in eine Massenkontrolle, die eigentlich unser Ziel weit verfehlt.
Diese Kontrolle beinhaltet auch naturgemäss eine große "Reibungsfläche" zwischen Herrn Michels und den zu spät abgebenden Azubis, ohne, dass das Ziel einer Ausbildungsverbesserung näher rückt.
Aus aktuellem Anlass, d.h. Weggang von Herrn Dr. Hoffmann, und dem daraus resultierenden Personalengpass möchte ich folgende Vorgehensweise vorschlagen: 1. Ab Monat Oktober 02 wird auf die Vorlage der Ausbildungsnachweise im RZ verzichtet.
Das wäre für das Sekretariat der Mata-Ausbildung eine große Erleichterung.
2. Die Ausbildungsnachweise sind trotzdem konsequent weiter zu führen und aufzubewahren und dem Betreuer monatlich vorzulegen.
Eine Zusammenstellung der vom Betreuer zu erledigenden Aufgaben als Checkliste oder "Begleitheft" wäre u.U. hilfreich und müsste um diesen Punkt ergänzt werden.
3. Duch das RZ (nach Klärung der Personalsituation) werden in regelmäßigen Abständen institutsweise die Ausbildungsnachweise durchgesehen.
Regelmäßige Durchsichten von mindesten 135 Ausbildungsnachweisen der RWTH (bei 198 Auszubildenden insgesamt) heißt nur eine zeitliche Konzentration der gleichen Arbeit, die jetzt gemacht wird. - Prüfung der Anzahl der Nachweise (zur Zeit ja auch noch, ob sie pünktlich abegeben werden) - Prüfung der Vollständigkeit der Angaben - Inhaltliche Kontrolle der Ausbildungsangabe im praktischen Teil - Inhaltliche Kontrolle der Ausbildungsangabe im theor. Teil - Rückgabe an Azubis - Berichtswesen an 8.4 Eine Durchsicht in besonderen Fällen, die noch zu definieren wären, halte ich für sinnvoller - siehe Punkt 4.
4. Im Einzelfall steht natürlich im RZ jemand als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung.
Diese Einzelfall-Behandlung erfolgt ja auch jetzt im Rahmen der Noten-Besprechung seitens Dr. Hoffmann, allerdings ohne den Ausbildungsnachweis noch dazu zu nehmen. Dort wo die Leistungen der Azubis nicht ausreichend sind, werden ja von Herrn Dr. Hoffmann Gespräche mit Betreuer und Azubi geführt. Hierzu sollte man dann auch die Ausbildungsnachweise mit einbeziehen. Einen anderen Einzelfall stellt eine mögliche Beschwerde eines Azubis über den Fortgang seiner praktischen Ausbildung dar. Auch hier ist der Ausbildungsnachweis eine mögliche Infoquelle und Basis für ein Gespräch mit dem Betreuer. Hier sollte man überlegen, ob die Angaben nicht ausführlicher zu machen sind, damit man Rückschlüsse auf eventuelle Lücken optimiert.
Ich bitte Sie um kurze Stellungnahme, ob wir künftig so verfahren sollten, oder ob es seitens der AK-Mitglieder evtl. andere Vorschläge gibt. Im Falle der postitiven Rückmeldung werde ich die Information der Betreuer/innen und Azubis übernehmen.
Die Betreuer der externen Azubis (Firmen, FH, Klinikum) sollten sich abschließend äußern, ob eine Teilnahme am o.g. Verfahren gewünscht wird, da viele dieser Azubis die Nachweise nicht oder verspätet einreichen.
Es gibt etliche Firmen, die mit unserem Ausbildungsnachweis arbeiten. Andere wiederum haben ein eigenes Berichtsverfahren. Auf jeden Fall ist es für den Azubi auch eine Möglichkeit den Ausbildungsfortgang in der Praxis zu dokumentieren. Es ist für ihn u.U. wichtig, um ggf. Lücken in der Praxisausbildung aufzuzeigen und deren Schließung einzufordern. Mit freundlichen Grüßen Hildegard Heck
Mit freundlichen Grüßen Petra Cohnen
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Petra Cohnen Abt. 8.4, Berufsausbildung 52056 Aachen
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