Liebe Mitglieder der Mailingliste "Lehrerforum Informatik",
mit diesen Zeilen moechte ich Ihnen Informationen geben ueber
aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Lehramtsstudium
Informatik an der RWTH.
Zunaechst eine schlechte Nachricht vorweg: Es ist mir nicht gelungen,
fuer das Kolloquium ueber Didaktik der Informatik zu dem ins Auge
gefassten Termin 5. Februar einen Referenten bzw. eine Referentin zu
finden. Sowohl Herr Prof. Nievergelt (Zuerich) als auch der Lehrstuhl
von Frau Schubert in Dortmund (Didaktik der Informatik)
waren fuer diese Zeit seit laengerem anders verplant. Beide, Herr
Nievergelt und Frau Schubert, haben aber ihr Interesse bekundet,
im Sommer in Aachen vorzutragen. Ich plane jetzt fuer zwei Didaktik-
Kolloquiumstermine (Montagnachmittag) und ein "Normalkolloquium"
(Donnerstagnachmittag, Prof. Nievergelt) im Sommersemester. Naeheres
wird vor Ostern bekanntgegeben.
Nun zu den guten Nachrichten: Das administrative Rahmenwerk fuer das
Lehramtsstudium ist praktisch fertiggestellt. Man kann unter
dem Stichwort "Lehrerforum" unserer Webseite
http://www.informatik.rwth-aachen.de
die von der Fakultaet fuer Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
verabschiedete Studienordnung einsehen. Eine Zusammenfassung aller Regelungen
auf zwei DIN A4-Seiten wird derzeit erstellt. Alle Bekanntmachungen
werden dann unter dem neuen Stichwort "Lehramtsstudiengang Informatik"
im Web zugaenglich gemacht.
Wir haben nun auch eine Regelung fuer die Erweiterungspruefung in
Informatik (fuer Lehrerinnen und Lehrer mit dem Wunsch,
die volle SII-Lehrbefugnis fuer Informatik zu erwerben). Es ist moeglich,
die Voraussetzungen aus dem Grundstudium Informatik weitgehend im
"Distanzmodus" zu erwerben. Der Text ist unten angefuegt.
Ich hoffe, bald weitere Informationen geben zu koennen, insbesondere
ueber die Vortragstermine im Sommersemester.
Mit freundlichen Gruessen
Wolfgang Thomas
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Richtlinien fuer die Erweiterungspruefung
des SII-Lehramtsstudiengangs Informatik an der RWTH Aachen
Die Erweiterungspruefung wird gemaess Paragraph 29 der Ordnung der Ersten
Staatspruefung fuer Lehraemter an Schulen (Lehramtspruefungsordnung - LPO)
durchgefuehrt.
Die Zulassung zur Erweiterungspruefung setzt voraus:
- Nachweis von Studien im Umfang des Hauptstudiums des SII-Lehramtsstudiums
Informatik,
- insbesondere Leistungsnachweise und qualifizierende Studiennachweise
gemaess Studienordnung fuer das Hauptstudium des SII-Lehramtsstudiengangs
Informatik an der RWTH,
- drei Leistungsnachweise des Grundstudiums.
Der in der Studienordnung vorgeschriebene Leistungsnachweis oder
qualifizierende Studiennachweis im Bereich E (Didaktik der Informatik)
des Hauptstudiums kann fuer Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe II mit
erster und zweiter Staatspruefung entfallen; der Bereich E bleibt allerdings
Gebiet der ersten Staatspruefung im Fach Informatik.
Aus dem Grundstudium Informatik sind vorzulegen:
- Uebungsscheine zu zwei der drei Vorlesungen "Programmierung",
"Datenstrukturen und Algorithmen", "Automatentheorie und formale Sprachen"
- ein Uebungsschein zu einer der beiden Vorlesungen "Rechnerstrukturen",
"Systemprogrammierung".
Die Uebungsscheine koennen erworben werden durch erfolgreiche Teilnahme
an den entsprechenden Pruefungsklausuren des Diplomstudiengangs Informatik.
In Ausnahmefaellen (und auf Antrag) kann auch eine muendliche Pruefung
an die Stelle einer Klausur treten. Es wird empfohlen, an den Vorlesungen
teilzunehmen, in jeden Fall aber im Rahmen des Uebungsbetriebs die (ueber
das Internet verfuegbaren) Uebungsaufgaben zu den jeweiligen Vorlesungen
zu loesen.
Die Entscheidungen im Einzelfall werden durch den Beauftragten fuer das
Lehramtsstudium Informatik (z. Zt. Prof. W. Thomas) getroffen.
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Prof. Dr. Wolfgang Thomas
RWTH Aachen
Lehrstuhl Informatik VII
52056 Aachen
Tel. ++49/241/8021700
FAX: ++49/241/8888215