Liebe Studierende des Studiengangs Bachelor
Informatik,
In vielen Veranstaltungen der Informatik wurde
aufgrund eines Problems in RWTHOnline bei der Prüfungsanmeldung
ggf. die Anzahl der Prüfungsversuche nicht korrekt angezeigt. Bei
Studierenden, die sich nicht im Erstversuch befinden, werden
bei der Verbuchung der Leistungen derzeit die Fehlversuche nicht
einer einzigen Prüfungsveranstaltung zugeordnet. Im Zuge von
Aufräumarbeiten soll dies in den nächsten Wochen
korrigiert werden. Sofern sich erst durch diesen Prozess ergibt,
dass jemand nachträglich eine Prüfung endgültig nicht bestanden
hat, soll dies nicht zu Lasten der betroffenen Studierenden gehen.
Studierende, die dieses Semester (WS18/19) durch die Korrektur in
RWTHOnline nachträglich eine Prüfung endgültig nicht bestehen,
haben folgende Optionen:
ENTWEDER
1) Ihnen wird auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik
eine mündliche Ergänzungsprüfung gewährt, auch wenn diese dann
nicht mehr in dem grds. geforderten engen zeitlichen Zusammenhang
zur Klausur steht. Diese mündliche Ergänzungsprüfung wird jedoch
nur gewährt, wenn die Studierenden auf die Rüge verzichten, dass
der enge zeitliche Zusammenhang zum dritten Prüfungsversuch nicht
gegeben ist.
ODER
2) Ihnen wird auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik
ein weiterer (vierter) Prüfungsversuch zu dieser Veranstaltung
gewährt. Sollte dieser zusätzliche Prüfungsversuch nicht bestanden
werden, besteht entsprechend § 14 Abs. 2 ÜPO ein Anspruch auf eine
mündliche Ergänzungsprüfung.
Diese Regelung gilt nur für Studierende der
Studiengänge Bachelor Informatik, Master Informatik, System
Software Engineering, Lehramt Informatik und Media Informatics.
Bei Rückfragen zu dieser Regelung, können sich die
Studierenden über
https://pa.informatik.rwth-aachen.de direkt an den
Prüfungsausschuss Informatik wenden.
Ihre Fachstudienberatung Bachelor Informatik