Hallo liebe Bachelor Bauingenieurwesen,   

(Mail gilt nicht für Wirtschaftsingenieure, da in Eurer Prüfungsordnung die Rücktrittsrechte anders geregelt sind!)

aufgrund eines Fehlers im ZPA gab es die Möglichkeit sich von Wiederholungsprüfungen abzumelden. Dies ist laut § 10, Absatz 1 unserer gültigen Prüfungsordnung eigentlich nicht möglich. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, ist diese Lücke vom ZPA technisch geschlossen worden. Nun gibt es einige von Euch, die sich vorher abgemeldet haben, und einige, die es nicht mehr geschafft haben!

Da der Fehler bei der Verwaltung liegt, wurde vom Studiendekan in Absprache mit der Geschäftsführung und der Fachschaft beschlossen allen Studierenden ein Rücktrittsrecht entgegen der Prüfungsordnung einzuräumen.


Dazu wird nun folgende Vorgehensweise vorgesehen:

1. Die Studierenden können, wenn Sie bisher noch nicht in dieser Lehrveranstaltung von einer Prüfung zurückgetreten sind, ein Rücktrittsrecht für den Wiederholungsversuch bei den Lehrstühlen anmelden.

2. Die Lehrstühle verzeichnen diese Rücktritte und melden diese nach dem Abschluss der Wiederholungsprüfungen dem ZPA über die Notenliste.

3. Die Lehrstühle werden über dieses Rücktrittsrecht unmittelbar vor Prüfungsbeginn alle Anwesenden ein zweites Mal informieren. Sollte eine Studentin oder ein Student dann zurücktreten wollen, kann sie oder er dies dem Aufsichtspersonal auch dann noch mitteilen und den Raum verlassen.


Wir hoffen, dass Ihr noch gut durch die mündlichen Prüfungen kommt.


Bis dann
Eure Fachschaft


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