Alle Promotionsstudis, die mit dem letzten Brief von der ZHV eine Schock bekommen haben und decken, dass auch Sie im nächsten Semester Studigebühren zahlen müssen, kann das Folgeden gesagt werden: Die Beitragssatzung nimmt Promotionsstudierende nach §1, Abs. 1 Ziffer 4 ausdrücklich von der Beitragspflicht aus, so fern sie nur für das Fach eingeschrieben sind, in dem sie promovieren. Auf unsere Anfrage bei der ZHV, bezüglich der versendeten Briefe, sagte man uns: /[...]/ /die meisten Studierenden (nämlich die, die eine RWTH-Mailadresse über CAMPUS haben) haben bereits eine Mail erhalten, in der auf den Fehler in den Überweisungsträgern hingewiesen wurde. Der Rest der u.U. betroffenen Studierenden wird in der kommenden Woche per Brief entsprechend informiert./ /[...]/ Bei offenen Fragen wendet Euch einfach an uns. Schönes Restwochenende, die Engel in Dichromatorange